Anwalt für Medizinrecht in Münster
Medizinrecht für Patienten und Ärzte
Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Hier haben Sie eine Kanzlei, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennt und die Besonderheiten durchschaut. Ich vertrete sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.
Seien wir doch ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Medizinrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Münster zu geben.
Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst, wenn er bei seiner Behandlung gegen Facharztstandards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Medizinrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Münster eine umfassende Beratung und Vertretung in medizinrechtlichen Angelegenheiten. Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Medizinrecht einer Kanzlei in Münster bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Selbstverständlich beantworte ich Ihnen auch gerne alle Fragen, die Sie zum Arzthaftungsrecht, dem Arztstrafrecht oder bei einem Behandlungsfehler haben – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in Münster für eine Erstberatung.
Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Münster einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Und ich streite in allen Instanzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr.
Medizinrecht für Patienten
Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert.
Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt.
Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Münster beraten. Wir können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie bestmöglich vertrete, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Medizinrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung medizinrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Münster kompetent in allen Bereichen des Medizinrechts.
Ich helfe Ihnen bei:
- Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
- Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
- Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
- Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen
Was können Sie als Patient tun?
Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Medizinrecht für Ärzte
Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Münster.
Ich vertrete Sie bei:
- Arzthaftungsrecht
- Vertragsgestaltung
- Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Vergütungsrecht
- Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
- Berufsrecht
- Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
- Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
- Werbe- und Wettbewerbsrecht
Mandantenmeinungen
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Themen im Medizinrecht
Abfindungsvergleich bei Personenschäden
Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern.
Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.
Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es meine Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.
So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.
Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus, Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.
Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!
Abrechnung
Das Gesundheitssystem ist ein hart umkämpfter Markt mit knappen Ressourcen. Immer wieder kommt es vor, dass dabei bewusst oder unbewusst Fehler in der Abrechnung von ärztlichen Behandlungen erfolgen. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht meiner Kanzlei in Münster habe ich mich darauf spezialisiert, solche Fehler genau zu untersuchen und gegebenenfalls Zahlungsrückforderungen in die Wege zu leiten. Selbstverständlich vertrete ich aber auch Mediziner, die sich unberechtigten Honorarrückforderungen gegenübersehen und nun weitere Informationen über die rechtlichen Optionen benötigen. Vereinbaren Sie am besten zeitnah einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt.
Vor allem Krankenkassen müssen dafür Sorge tragen, dass während der Abrechnung von Behandlungskosten alles mit rechten Dingen zugeht. Meine Kanzlei für Medizinrecht übernimmt im Auftrag von Krankenkassen die Abrechnungsprüfung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Ich achte genau darauf, dass sämtliche Behandlungen hinreichend belegt und nachvollziehbar kalkuliert sind. Natürlich leite ich in Ihrem Auftrag die notwendigen Honorarrückforderungen ein, sobald uns Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnungsprüfung auffallen. Bei Fragen rund um unseren Prüfungsprozess stehe ich Ihnen selbstverständliche gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Apotheken- und Pharmarecht
Wer eine Apotheke betreiben möchte, muss sich zwangsläufig den Regelungen des Apothekenrechts unterwerfen. Da Apotheker einen Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung darstellen und sie maßgeblich für die Medikamentenversorgung zuständig sind, unterliegen sie umso strengeren Vorschriften. Das Apothekengesetz regelt dabei die konkreten Berufsvorschriften wie die maximal zulässige Anzahl an Filialen, die ein einziger Apotheker betreiben darf. Außerdem die Berufsbindung, also dass nur ausgebildete Apotheker eine Apotheke führen dürfen.
Über den konkreten Betriebsablauf gibt wiederum die Apothekenbetriebsordnung Auskunft. Darunter fällt unter anderem auch die Klassifizierung des Personals in pharmazeutische bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Lediglich das pharmazeutische Personal ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs zuständig. Auch Fragen rund um die Arzneimittelabgabe sowie -herstellung gehören zum Rechtsgebiet des Apothekenrechts, konkret festgehalten im Arzneimittelrecht.
Als Anwalt kenne ich mich aber auch in den relevanten Aspekten der Arzneimittelwerbung und den damit verbundenen Tücken aus. Sollten Sie sich bei einigen Rechtsfragen rund um Ihre Apotheke im Unklaren sein, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch zeitnah einen Termin in meiner Kanzlei in Münster.
Apothekerberufsrecht
Wer als Apotheker arbeitet, muss sich den Berufsordnungen der Apothekerkammern unterwerfen. Darin werden die berufsrechtlichen Aspekte des Apothekerberufs im Detail geregelt und sind für die korrekte Ausübung unerlässlich. Bestandteil dieser Verordnungen sind unter anderem die Verpflichtungen über regelmäßige Fortbildungen, ebenso die Beschreibung konkreter Prozesse, um die fortwährende Qualität zu gewährleisten.
Weitere Bestandteile des Berufsrechts für Apotheker umfassen die Regelungen hinsichtlich der Kooperation mit Kollegen, die Vorschriften rund um die Arzneimittelabgabe sowie sämtliche Pflichten des Apothekers gegenüber den Patienten.
Von besonderer juristischer Bedeutung ist die Beschränkung des Werbeverbots. Da Heilberufen eine besondere Verantwortung zukommt, darf Werbung niemals irreführend oder übertrieben sein oder zum Missbrauch von Medikamenten anregen. Solche Feinheiten sind für den Laien nicht immer schnell zu erkennen, weshalb es für die Betreiber von Apotheken umso wichtiger ist, kompetente juristische Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts zu erhalten.
Approbationsrecht
Der Dreh- und Angelpunkt für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Eine erteilte Approbation kann jedoch unter bestimmten Bedingungen dem Arzt wieder entzogen werden. Ein solcher Approbations-Entzug ist für betroffene Ärzte dramatisch, da er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.
Arzthaftungsrecht
„Ärztepfusch“ ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.
Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehle ich Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.
Ärztliches Berufs- und Standesrecht
Ihnen wurde die Approbation entzogen? Sie haben Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen oder der Anerkennung von Weiterbildungszeiten? Oder müssen Sie sich mit Patientenbeschwerden und Bewertungen auf Arztbewertungsportalen beschäftigen?
Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Länder geklärt. Meine Kanzlei für Medizinrecht in Münster vertritt Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, und natürlich auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.
Arztrecht und Zahnarztrecht
Wer als Arzt oder Zahnarzt praktizieren möchte, muss sich vielfältigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Diese dienen einerseits zum Schutz des Patientenwohls, aber ebenso der rechtlichen Absicherung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes. Mit immer wieder neuen Reformen und Änderungen des Gesundheitswesens verändern sich auch die Regelungen des Medizinrechts. Das Wissen um diese komplexen Feinheiten ist für Ärzte und Zahnärzte elementar für die problemlose Ausübung ihres Berufs. Naturgemäß liegt Ihr Schwerpunkt allerdings in der Behandlung Ihrer Patienten und nicht im Wälzen von Gesetzestexten. Gerne übernehme ich für Sie diese Aufgabe und halte Sie stets auf dem neuesten Stand informiert.
Ich trage dafür Sorge, dass Sie sich vollumfänglich auf den Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten konzentrieren können. Jegliche juristischen Unklarheiten können Sie jederzeit an mich als Rechtsanwalt herantragen. Ich prüfe Ihre Fragen genau und gebe Ihnen umfassende Erklärungen, die es Ihnen ermöglichen, auch weiterhin ohne Probleme zu praktizieren.
Sollte es doch einmal zu juristischen Herausforderungen kommen, stehe ich selbstverständlich stark an Ihrer Seite, um diesen entgegenzuwirken. Ich vertrete Ihre Rechte gegen Vorwürfe von Fehlbehandlungen und bei Forderungen von Schmerzensgeld. Doch auch bei Fragen rund um Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, berufs- und arbeitsrechtlichen Aspekten oder den Vorgaben zu Approbation und Berufspflichten bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Mein Leistungskatalog erstreckt sich über eine weite Bandbreite des Medizinrechts und verfolgt das Ziel, Ihren Berufsalltag rechtlich so gut wie möglich abzusichern.
Arztstrafrecht
Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?
Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Meine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Münster zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.
Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.
Aufklärung
Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.
Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.
Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.
Behandlungsfehler
Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.
So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf meine jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.
Berufsausübungsgemeinschaft
Wer mit anderen Ärzten eine Berufsausübungsgemeinschaft (auch bekannt als „Gemeinschaftspraxis“) gründen will, braucht einen Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen.
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern bespreche ich Bedürfnisse aller an der Berufsausübungsgemeinschaft Beteiligten und achte genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weise gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin. In einem Beratungsgespräch können wir alle offenen Fragen vor und während des Gründungsprozesses abklären.
Berufsrecht
Die Arbeit von Ärzten und Apothekern unterliegt sehr strengen gesetzlichen Regelungen. Das ist sehr sinnvoll, denn die öffentliche Gesundheitsfürsorge gilt als wichtiger Stützpfeiler einer Gesellschaft. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch eine Reihe juristischer Herausforderungen, die für Praktizierende der Heilberufe oftmals nicht allein zu bewältigen sind. Insbesondere dann, wenn durch Anschuldigungen Ihre Approbation auf dem Spiel steht, ist es dringend angeraten, sich die Unterstützung durch mich als Rechtsanwalt in Münster zu sichern. Nur wer bei Rechtsproblemen eine kompetente anwaltliche Beratung erhält, kann auch weiterhin für das Wohl seiner Patienten sorgen.
Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Arzt- und Apothekerberufsrecht zur Verfügung. Bei möglichen Schadensersatzforderungen oder Disziplinar- und Strafverfahren überprüfe ich die vorhandene Faktenlage genau und arbeite gemeinsam mit Ihnen an möglichst erfolgversprechenden Verfahrensstrategien, die Ihre berufliche Reputation intakt lässt.
Weiterhin bin ich auch gerne Ihr Ansprechpartner zu Fragen des Arbeitsrechts und Personalmanagements in Apotheken oder Arztpraxen. Ebenfalls kann ich Ihnen eine umfangreiche Beratung über erlaubte Werbemaßnahmen sowie die genauen gesetzlichen Vorgaben bei der Medikamentenabgabe anbieten. Als Rechtsanwalt kenne ich mich genau mit den komplexen Feinheiten des Berufsrechts für Ärzte und Apotheker aus und stehe Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Beteiligungsmodelle
Für viele Ärzte kommt früher oder später die Überlegung, in welcher Form sie ihre weitere Karriere gestalten möchten. Oft wird diese Überlegung von Fragen über die unterschiedlichen Beteiligungsmodelle der ärztlichen Tätigkeit begleitet. Konkret bedeutet dies, dass Sie als Arzt einer ganzen Reihe an Optionen gegenüberstehen, die allesamt ihre individuellen Vor- und Nachteile mit sich bringen. Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, eine eigene Praxis zu eröffnen oder sich an einer bestehenden zu beteiligen? Oder wollen Sie sich mit anderen Kollegen zusammenschließen und ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen? Sie arbeiten als Laborarzt und denken, der Zusammenschluss in einer Laborgemeinschaft wäre ein sinnvoller unternehmerischer Schritt? Für die Beantwortung all dieser Fragen sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt in Münster sprechen.
Jede Beteiligungsform unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung wichtig ist. Ich habe mich darauf spezialisiert, Sie über die unterschiedlichen Eigenheiten der verschiedenen Beteiligungsmodelle umfassend zu beraten. Ich begleite auf Ihren Wunsch hin den gesamten Prozess. Sei es über die Gründung einer Beteiligungsgemeinschaft, den Eintritt in eine bestehende, mögliche Vertragsänderung oder den Austritt aus einer vorhandenen Unternehmensgesellschaft. All diese Punkte bedürfen einer soliden juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht. Für mich ist es wichtig, Sie während dieser turbulenten Phase Ihrer Karriere nachhaltig zu unterstützen und Sie über die besten Handlungsoptionen aufzuklären. Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Vertragswerke oder prüfe bereits bestehende Verträge auf deren fachliche Korrektheit.
Ermächtigung
Wer als Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung beitragen will, bedarf der Zustimmung des Zulassungsausschusses. Die Ermächtigung stellt dabei eine eingeschränkte Form der vertragsärztlichen Zulassung dar. Konkret lässt sich darunter verstehen, dass Ärzte (oftmals jene, die in Krankenhäusern tätig sind), die Genehmigung erhalten, über einen bestimmten Umfang in einem klar definierten Zeitraum die vertragsärztliche Versorgung zu übernehmen. An die Antragstellung sind besondere Voraussetzungen gebunden, die sich nicht immer ohne Weiteres sofort erfassen lassen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen deshalb sowohl bei der Antragstellung als auch Beantwortung möglicher Unklarheiten im Medizinrecht.
Ich achte darauf, dass das Antragsverfahren juristisch einwandfrei abläuft. Darunter fällt, dass ich die Vorlage aller notwendigen Dokumente wie Approbationsurkunde, Unbedenklichkeitserklärung bezüglich Drogenabhängigkeit, eventuell eine Urkunde zur Bestätigung der fachlichen Eignung sowie die Zustimmung des Krankenhauses beachte. Sobald alle Dokumente sowie der Antrag eingereicht wurden, erfolgt die Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Es kann vorkommen, dass dieser dem Antrag auf Ermächtigung nicht stattgibt. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Selbstverständlich übernehme ich auch diesen Teil des Antragsverfahrens und leite sämtliche notwendigen Schritte für den Widerspruch in die Wege.
Existenzgründung
Für viele Ärzte kommt im Laufe ihrer Karriere der Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, ob sie eine eigene Praxis führen möchten. Wer dieser Überlegung Taten folgen lässt, wird zwangsläufig mit vielen juristischen und betriebswirtschaftlichen Eigenheiten konfrontiert. Grund genug, den Weg zur Existenzgründung nicht allein zu gehen, sondern sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt begleiten zu lassen.
Ich gebe Ihnen einen umfassenden Überblick der relevanten Aspekte rund um die Gründung einer eigenen Praxis. Ob die Erstellung oder Prüfung von Kauf- und Mietverträgen, arbeitsrechtliche Vorgaben bei der Mitarbeiteranstellung oder steuerrechtliche Fragen – ich analysiere Ihre individuelle Situation gründlich. Gerade bei Praxisgründungen gilt es, viele Bestimmungen des Medizinrechts zu berücksichtigen. Wie erhalte ich eine Zulassung und welche Voraussetzungen existieren dafür? Kann ich Widerspruch gegen eine Zulassungsverweigerung einlegen? Als Rechtsanwalt für Medizinrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Ärzten bei der Existenzgründung und kann Sie während des gesamten Gründungsprozesses vollumfänglich unterstützen.
Gesellschaftsrecht
Ärzte, die zusammen in einer Gesellschaft arbeiten, unterliegen sowohl den Vorgaben des Gesellschaftsrechts als auch des Medizinrechts. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch mich als Rechtsanwalt sehr sinnvoll. Die Gründung oder Führung einer Unternehmergemeinschaft bedarf rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge. Ohne juristisches Fachwissen können bei der Gestaltung solcher Gesellschaftsverträge vermeidbare Fehler passieren. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Münster bin ich darauf spezialisiert, Sie bei allen Fragen rund um die Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen zu unterstützen. Ich weiß genau, welche rechtlichen Anforderungen an die Inhalte eines Gesellschaftsvertrages gestellt werden und wie sich diese am besten erfüllen lassen.
Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zu den Inhalten eines Gesellschaftsvertrages vor. Für Heilberufe gelten zusätzliche Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind. Doch auch abseits gesetzlicher Regelungen ist es sinnvoll, relevante Punkte mit in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Darunter fallen Aspekte wie konkrete Bestimmungen über die Unternehmensstruktur, dessen Sitz sowie Geschäftsführung und deren Vertretung. Auch Fragen über die Gewinn- und Verlustbeteiligung der jeweiligen Gesellschafter oder die Nachfolgeregelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters können vom Gesellschaftsvertrag abgedeckt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen in Ihrem Vertragswerk festgehalten werden sollen, ist es sehr sinnvoll, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
Konsiliararztverträge
Wenn in einem Krankenhaus ein Fall auftritt, für dessen Behandlung die vorhandene fachliche Kompetenz nicht ausreicht, wird oft ein Konsiliararzt berufen. Dieser unterstützt das Ärzteteam des Krankenhauses bei der Diagnose und erteilt mögliche Behandlungsvorschläge. Unter Umständen übernimmt er auch selbst den notwendigen Behandlungseingriff. Für die rechtliche Abgrenzung von Konsiliarärzten wurden entsprechende Konsiliararztverträge geschaffen, die für die notwendige juristische Sicherheit für alle beteiligten Parteien sorgen sollen.
Die Erstellung solcher Verträge ist mit einer Reihe medizinrechtlicher Herausforderungen verbunden, die sich ohne die Expertise eines Rechtsanwalts nicht bewältigen lassen. Aus diesem Grund unterstützt meine Kanzlei in Münster sowohl Krankenhausträger als auch Konsiliarärzte bei der Erstellung, Überprüfung und Änderung von Konsiliararztverträgen. Ich stelle sicher, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Beteiligten angemessen gewürdigt und juristisch abgesichert werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Auch bei Fragestellungen rund um die Unterschiede zwischen Konsiliarärzten und Honorarärzten stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort, damit eine klare rechtliche Differenzierung möglich wird. Sollte es dennoch zu juristischen Streitfällen kommen, übernehme ich die Überprüfung des Sachverhalts auf Basis des Konsiliararztvertrages und vertrete mit Nachdruck die Ansprüche meiner Mandanten.
Kooperationen
Es gehört zur alltäglichen Praxis, dass Ärzte untereinander fachlich kooperieren, um die bestmögliche Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen. Oft wird die fachliche Kooperation auch von einer unternehmerischen begleitet. Gerade in diesen Fällen ist es sinnvoll, den Prozess von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Solche Kooperationen finden oftmals in Form von Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren statt. Bei der Gründung oder Führung solcher gemeinschaftlichen Unternehmen gilt es jedoch, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es meine Aufgabe, Sie bei der Ausübung Ihrer Heiltätigkeit juristisch abzusichern. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachkollegen. Wenn Sie sich dazu entschließen, eine unternehmerische Gesellschaft zu gründen oder an einer solchen teilzunehmen, helfe ich Ihnen gerne bei der notwendigen Vertragsgestaltung. Aber auch über den Gründungsprozess hinaus stehe ich Ihnen zur Verfügung und übernehme die Änderung oder Auflösung bestehender Gesellschaftsverträge, sollte es der Fall erfordern. Die Kooperation zwischen Ihnen und Ihren Kollegen soll im Idealfall eine für alle Parteien profitable Angelegenheit sein. Ich sorge dafür, dass alle Vertragsparteien auch juristisch abgesichert sind und Ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit mir, damit ich Sie umfassend zu Ihren möglichen Kooperationsoptionen aufklären kann.
Krankenhausrecht
Die Leitung eines Krankenhauses wird häufig von einem hohen juristischen Aufwand begleitet. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht trage ich dafür Sorge, dass dieser Aufwand für Sie nicht zu einer unnötig hohen Belastung führt. Ich bin darin geschult, Fragen rund um die Krankenhausplanung, Planaufnahmeentscheidungen oder die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zu beantworten. Aber auch Überlegungen zu möglichen Finanzierungsoptionen eines Krankenhauses gehören in mein Beratungsrepertoire.
Ich bin mir der Problematik bewusst, dass auch wirtschaftliche Aspekte bei der Führung eines Krankenhauses eine zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund berate ich Sie umfassend über mögliche Optionen zur Auslagerung von Behandlungsleistungen und den Abschluss von Kooperations- oder Versorgungsverträgen. Auch übernehme ich in Ihrem Auftrag die juristische Korrespondenz mit Krankenversicherern, Klinikträgern und externen Ärzten und entwickle gemeinsam mit Ihnen tragfähige Klinikkonzepte. Selbstverständlich werde ich im Falle von Leistungsverweigerung durch Patienten oder Versicherung ebenfalls tätig, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu garantieren. Das Krankenhausrecht deckt eine Vielzahl möglicher Anwendungsfälle ab, doch mit meiner Unterstützung bewältigen Sie jeden einzelnen davon.
Medizinisches Strafrecht
Angehörige der Heilberufe unterliegen äußerst strengen Richtlinien. Diese Vorgaben sind notwendig, um das Wohlergehen ihrer Patienten nachhaltig zu gewährleisten. Trotzdem kann es passieren, dass Sie als Arzt mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Patienten mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Oft sind Klagen wegen Körperverletzung die Folge. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt mit Kanzlei in Münster.
Wie in jeder strafrechtlichen Angelegenheit gilt auch im Bereich des Medizinrechts der eiserne Grundsatz: Verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wenn Sie sich einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, ist es überaus wichtig, so schnell wie möglich Kontakt zu mir als Rechtsanwalt für Medizin- und Strafrecht aufzunehmen. Ich prüfe die gegenüber Ihnen erhobenen Vorwürfe umfassend, verlange Akteneinsicht und überlege gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es stets, die bestehenden Vorwürfe zu entkräften und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre ärztliche Reputation nicht zu Schaden kommt. Nur durch eine schnelle Kontaktaufnahme mit einem Rechtsexperten lassen sich oft schlimmere Konsequenzen verhindern. Genauso wie Sie für die Gesundheit Ihrer Patienten kämpfen, setze ich mich für Ihre Rechte ein.
MVZ-Gründung
Die Zusammenarbeit mit anderen Ärzten ist oftmals eine wichtige Grundlage zur angemessenen gesundheitlichen Versorgung von Patienten. Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) dar. Wie bei jeder anderen gesellschaftlichen Unternehmung gilt es auch hier, zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Medizinrecht über den Gründungsprozess zu beraten.
Ich gebe Ihnen Antworten auf Fragen über die ideale Gesellschaftsform sowie die zugehörige Vertragsgestaltung. Eine GbR benötigt beispielsweise andere Vertragsdetails und Voraussetzungen als eine GmbH. Ebenfalls kann ich Sie über mögliche Finanzierungsinstrumente beraten, die Ihnen und Ihren Partnern die MVZ-Gründung erleichtern und die notwendige Liquidität sicherstellen. Selbstverständlich achte ich auch darauf, dass die Bedürfnisse der einzelnen Vertragsparteien hinreichend Beachtung und die relevanten Regelungen Einzug in den Gesellschaftsvertrag finden. Diese können von Aspekten über die Gewinn- und Verlustbeteiligungen, über Nachfolgeregelungen bis hin zu Fragen über die Geschäftsführertätigkeit reichen. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses jederzeit zur Verfügung und gewährleiste einen rechtssicheren Start in ein gemeinsames Medizinisches Versorgungszentrum.
Patientenrecht
Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Als Patient verfügen Sie über umfassende Rechte hinsichtlich der Aufklärung über sowie die anschließende Behandlung.
Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt mit Kanzlei in Münster.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer Lebensqualität zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren?
Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es mein erklärtes Ziel, Ihre Patientenrechte nachhaltig durchzusetzen. Oft kann dafür beispielsweise das Instrument einer Schmerzensgeldklage genutzt werden. Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht geben ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.
Pflege
Medizinrecht und Pflege sind für unsere Kanzlei verbunden. Sie brauchen juristische Unterstützung bei Fragen rund um Abrechnung und Vergütung? Ihnen wird Abrechnungsbetrug vorgeworfen? Der Vorwurf steht im Raum, einen Fehler bei der Medikation, bei der Aufklärung, bei der Verkehrssicherungspflicht oder der Organisation begangen zu haben?
Ich berate Sie als Pflegedienste oder Pflegeheim bezüglich Kostenerstattungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zuschlägen und Investitionsaufwendungen und vertrete Sie gegenüber Pflegeversicherungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Ich arbeite zudem eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen und sorge so dafür, dass Sie Ihren versicherungsvertraglichen Pflichten jederzeit gerecht werden. Egal, um welchen Vorwurf es sich auch handelt: Holen Sie sich unverzüglich Hilfe bei einem Anwalt für Medizinrecht!
Plausibilität
Jeder Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragspsychotherapeut wird durch Gelder der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt. Die Basis für diese Vergütung stellen die erstellten Abrechnungen der jeweiligen Behandelnden dar. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen jedoch Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen haben, können sie eine Plausibilitätsprüfung in die Wege leiten, um mögliche Ungenauigkeiten präzise festzustellen. Sollte es in Ihrer Praxis dazu kommen, ist es sinnvoll, diesen Prozess von einem Anwalt begleiten zu lassen.
Plausibilitätsprüfungen können folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Auftraggeber zum Schluss kommen, dass ein Fehlverhalten des behandelnden Arztes vorlag. Zu den milderen Strafen gehören Honorarrückforderungen oder ein Disziplinarverfahren. Doch auch die Entziehung der Zulassung oder der Verlust der Approbation können eine Folge sein und somit zur Existenzbedrohung werden. Ich unterstütze Sie während des Prüfungsprozesses und setze mich schon frühzeitig in Ihrem Auftrag gegen mögliche Maßnahmen zur Wehr. Falls nötig, reiche ich Klage gegen ungerechtfertigte Beschlüsse ein und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche und Reputation gewahrt bleiben. In jedem Fall rate ich Ihnen dazu, sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn Sie sich einer Plausibilitätsprüfung gegenübersehen.
Praxisabgabe
Die Abgabe der eigenen Praxis dient oftmals als letzter Schritt zur Beendigung des aktiven Berufslebens und soll einen Teil der eigenen Altersvorsorge darstellen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Schritt mit der nötigen Weitsicht vollzogen wird, die es ermöglicht, das ideale Ergebnis herauszuholen. Aus diesem Grund unterstütze ich Sie gerne schon frühzeitig dabei, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, eine Praxisabgabe in die Wege zu leiten.
Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Münster verfüge ich über umfassende Erfahrungen zu den relevanten Fragen rund um die Praxisabgabe. Ich kenne die Herausforderungen um das Finden von geeigneten Nachfolgern und Käufern. Selbstverständlich bin ich ebenso mit den sinnvollen Möglichkeiten zur Kalkulation eines angemessenen Verkaufspreises vertraut, die es Ihnen ermöglichen, am Ende des Abgabeprozesses ein profitables Ergebnis zu erzielen. Gerne übernehme ich in Ihrem Auftrag auch die Kommunikation mit möglichen Nachfolgern und unterbreite entsprechende Angebote. Als Rechtsanwalt in Münster erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine vielversprechende Strategie, an deren Ende die erfolgreiche Praxisabgabe umgesetzt wird und stehe Ihnen selbstverständlich für die Beantwortung offener Fragen jederzeit zur Verfügung.
Praxisauseinandersetzungen
Sie haben sich als praktizierender Arzt mit anderen Kollegen zusammengeschlossen und eine Gemeinschaftspraxis eröffnet? Nicht immer sind solche Zusammenschlüsse von Dauer und es kommt der Zeitpunkt, an dem sich die Wege wieder trennen. Direkt damit verbunden ist das Problemfeld der Praxisauseinandersetzung. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Kollegen sich in einer Auseinandersetzung darüber befinden, wem welche Dinge zustehen und wie hoch eine mögliche Ablösesumme ausfällt.
Materielle Gegenstände lassen sich dabei oft nicht einfach bewerten und der Fortführungswert der materiellen Dinge führt nicht selten zu Streit. Sehr viel schwieriger wird es zusätzlich bei immateriellen Gütern, insbesondere in Hinblick auf das aufgebaute Vertrauen zwischen Ärzten und bisherigen Patienten. Die Suche nach der richtigen Berechnungsmethodik ist eine Aufgabe, die Sie einem dafür ausgebildeten Anwalt überlassen sollten. Als Rechtsanwalt in Münster bin ich mit den Herausforderungen einer Praxisauseinandersetzung bestens vertraut.
Gerade in Fällen, in denen ein Streit einer Praxisauseinandersetzung vorausgeht, ist der juristische Rat eines Rechtsanwalts für Medizinrecht überaus hilfreich. Ich behalte einen kühlen Kopf und analysiere die Lage mit medizinrechtlichem Sachverstand. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht bin ich darin geschult, die für Sie beste Lösung in Ihrer Situation zu ermitteln und mögliche Hindernisse stets im Blick zu behalten.
Sollte es nötig sein, unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Münster selbstverständlich auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit mir als ihrem Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite bleiben Ihre Interessen stets gewahrt, damit Sie am Ende einer Praxisauseinandersetzung mit einem für Sie optimalen Ergebnis weitergehen können.
Praxisgemeinschaft
Um die gesundheitliche Versorgung Ihrer Patienten auch langfristig sicherstellen zu können, schließen sich viele Ärzte häufig in Praxisgemeinschaften zusammen. Grundlage dafür bildet ein zugehöriger Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrecht ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine Praxisgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Praxisgemeinschaft zu gründen.
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern bespreche ich Bedürfnisse aller an der Praxisgemeinschaft Beteiligten und achte genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weise gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin.
Projektentwicklung Ärztehäuser
Kooperation und fachlicher Austausch stellen einen wichtigen Stützpfeiler der ärztlichen Tätigkeit dar. Durch die Bildung eines Ärztehauses wird eine derartige Zusammenarbeit noch stärker unterstützt. Für den Gründungsprozess bedarf es allerdings eine ganze Reihe unterschiedlicher juristischer Kompetenzen, die ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrechts kaum zu bewerkstelligen sind. Ich begleite Sie bei Ihrer Vision eines Ärztehauses, analysiere geeignete Finanzierungsoptionen und achte auf mögliche baurechtliche Herausforderungen.
Durch meine Erfahrung ist es mir gelungen, ein umfangreiches Netzwerk an relevanten Akteuren aufzubauen, die Sie bei diesem Vorhaben ebenfalls unterstützen können. Ich verfüge über gute Kontakte zu namenhaften Architekten und bin in der Lage, auf Ihre individuellen Wünsche schnell zu reagieren. Selbstverständlich begleite ich Sie über den gesamten Prozess hinweg – von der Konzeption bis zur Eröffnung – und auch gerne noch darüber hinaus. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht sorge ich dafür, dass die Vision eines florierenden Ärztehauses zur besseren gesundheitlichen Versorgung Ihrer Patienten schon bald Wirklichkeit wird.
Prozessuale Vertretung
Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Ich prüfe die Vorwürfe und überlege gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Ich übernehme die Mahnungen und reiche Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Münster verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche meiner Mandanten und kann auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setze ich mich jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Schmerzensgeld
Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen und Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Derartige Konsequenzen stellen mitunter sehr gravierende Einschnitte in die persönliche Lebensqualität dar und bedürfen einer angemessenen Kompensation. Genau für diese Fälle bin ich als hochgradig ausgebildeter Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Münster Ihr idealer Ansprechpartner.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren? Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht gebe ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.
Verträge
Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage jedweder gültiger Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist.
Ich habe mich darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Ich bin mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und kann Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit mir und sichern Sie Ihre Verträge durch meine juristische Expertise rechtlich ab.
Vertragsarztrecht
Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!
Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Ich unterstütze Sie gerne auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.
Wettbewerbsrecht
Auch Ärzte und Apotheker unterliegen den klaren Regeln des Wettbewerbsrechts. Insbesondere in Bezug auf Werbemaßnahmen gelten für Mediziner sehr strenge Vorgaben. Diese Regelungen sind ohne Fachwissen nicht immer einfach vollständig im Überblick zu behalten. Aus diesem Grund biete ich Ihnen als Rechtsanwalt eine umfassende Beratung zu allen Aspekten des Wettbewerbsrechts an. Sie sind sich unsicher, ob eine von Ihnen gewählte Werbemaßnahme den Anforderungen des Wettbewerbsrechts entspricht? Besprechen Sie mit mir Ihr Vorhaben und wir finden gemeinsam einen rechtssicheren Weg, dieses zu verwirklichen.
Doch auch abseits von klassischen Werbemaßnahmen gelten viele Regeln, die es zu beachten gilt. Insbesondere Apotheken müssen im Zuge der Medikamentenabgabe sehr bewusst darauf achten. Beispielsweise gilt es als ein Verhalten unlauteren Wettbewerbs, wenn Sie ohne entsprechendes Rezept verschreibungspflichtige Medikamente abgeben. Daraus können sehr schnell zivilrechtliche und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Sehen Sie sich solchen Vorwürfen gegenüber, vertrete ich Sie selbstverständlich und prüfe deren Rechtmäßigkeit genau. In jedem Fall sollten Sie besser einmal zu häufig als zu wenig mit einem Rechtsanwalt sprechen, wenn Sie sich mit einer wettbewerbsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sehen, die Sie nicht allein beantworten können.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung bei Ihnen meldet, kann das oft ein unschönes Erwachen sein. In einem Brief wird von Ihnen verlangt, dass Sie einen größeren Geldbetrag zurückzahlen, da Ihnen vorgeworfen wird, Ihre Praxis nicht wirtschaftlich genug geführt zu haben? Wer sich mit einer solchen Forderung konfrontiert sieht, ist natürlich etwas geschockt und überlegt, welche Schritte nun zu unternehmen sind. Der erste und beste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt für Medizinrecht, der Sie während des Verfahrens einer Wirtschaftlichkeitsprüfung tatkräftig unterstützt.
Nicht jede Zahlungsforderung ist auch rechtmäßig. Ich bin darauf spezialisiert, die angestrengte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung genau auf ihre Grundlage zu prüfen. Gleichzeitig stehe ich Ihnen während der Verhandlungen mit den verantwortlichen Ausschüssen bei und lege in Ihrem Auftrag Widerspruch gegen gefasste Beschlüsse ein. Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis stellt einen zentralen Stützpfeiler Ihrer Existenzgrundlage dar und eine Rückzahlungsforderung kann diesen gefährlich ins Wanken bringen. Ich sorge dafür, dass es nicht dazu kommt und unterstütze Sie während dieser belastenden Zeit.
Zulassungsverfahren
Nicht jeder Arzt oder Psychotherapeut darf automatisch auch die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung als Vertrags(zahn)arzt oder Vertragspsychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Antragstellung unterscheiden sich teils deutlich je nach gewähltem Fachgebiet sowie nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diesen Weg von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.
Ich achte darauf, dass alle geltenden Voraussetzungen im Zuge der Antragstellung beachtet werden und stehe Ihnen bei Unklarheiten jederzeit Rede und Antwort.
Darüber hinaus berate ich Sie auch gerne umfassend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Zuge der Gründung oder Eingliederung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestehen und ebenfalls mit einem spezifischen Zulassungsverfahren daherkommen. Für mich ist es wichtig, dass der Prozess des Zulassungsverfahrens für Sie so reibungslos wie nur möglich abläuft. Vereinbaren Sie gerne zeitnah ein Beratungsgespräch mit mir, um die Chancen für eine erfolgreiche Antragstellung signifikant zu erhöhen.